Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundepension am Kappesberg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) der Hundepension am Kappesberg
§1 Vertragsabschluss
1) Zwischen dem Eigentümer des Hundes / der Hunde oder dem Halter des Hundes/ der Hunde, der den Hund / die Hunde in Betreuung gibt, (künftig Hundehalter) und der Hundepension am Kappesberg wird ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen.
"Hundepension am Kappesberg" gewährleistet jedem in Verwahrung gegebenen Hund während
der Vertragsdauer eine artgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichende Verpflegung, Wasser und Auslauf im umzäunten Privatgelände. "Hundepension am Kappesberg „verpflichtet sich, den Hund individuell und art-gerecht zu betreuen, alles zum Wohl des Hundes zu tun, um die Trennung zu erleichtern sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen zu beachten und zu befolgen.
2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Hundehalters oder einer von ihm beauftragten Person durch "Hundepension am Kappesberg" zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax, E-Mail, online Internetbu-chung, Mündlich oder durch schlüssiges Verhalten Zustandekommen.
3) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Be-reitstellung eines Platzes für den Hund als geschlossen.
4) Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Hundes/ der Hunde innerhalb eines mit dem Halter des Hundes/ der Hunde abgesprochenem Zeitraum.
§2 Hundebetreuung
1) Der Hundehalter konnte die Hundepension vorab besichtigen. Er erklärt sich ausdrücklich mit dem Zustand und den Gegebenheiten der Einrichtung als einverstanden. Der Hundehalter wurde über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung eingehend informiert. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass sein Hund/Seine Hunde in Gruppe mit mehreren Hunden gleichzeitig und nicht einzeln in Boxen oder Zwinger gehalten werden. Das durch die Gruppenhal-tung bestehende Risiko auf Kabbeleien und Raufereien unter den einzelnen Hunden und deren daraus eventuell am Hund entstehende Verletzungen nimmt der Hundehalter zur Kenntnis und akzeptiert dieses Risiko.
2) Eine Unterbringung des Hundes mit anderen Artgenossen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zu-sammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen von "Hundepension am Kappesberg“, unter Be-achtung der Buchungen/Wünsche des Hundehalters. In letzter Instanz liegt die Entscheidung über die Verträglichkeit des abgegebenen Hundes bei "Hundepension am Kappesberg".
3) Muss der Hund im Falle einer Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden im Laufe der Betreuungszeit einzeln un-tergebracht werden, so entsteht eine zusätzliche Tagespauschale in Höhe von 10,00 Euro für den Mehraufwand. Dies wird nachträglich je nach Aufwand und Menge berechnet.
§3 Angaben des Hundehalters
1) "Hundepension am Kappesberg" ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Hundes/ der Hunde zu klären. "Hundepension am Kappesberg" verlässt sich auf die Angaben des Hundehalters, die von diesem bei Ver-tragsabschluss gemacht wurden sowie auf die Eintragungen im Impfpass. Der Vertragspartner/ Besitzer des Hundes/ der Hunde erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er Eigentümer und Halter des Hundes/ der Hunde ist.
2) Der Hundehalter versichert, dass seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
3) Für Hundehalter ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Versicherungsgesellschaft und die Versiche-rungsnummer sind mitzuteilen. Bei Änderung der Versicherung/ des Versicherungsverhältnis, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer/ Der Hundehalter, “Hundepension am Kappesberg“ in Kenntnis zu setzen und die neuen Ver-sicherungsdaten mitzuteilen. Es liegt nicht im Aufgabenbereich von “Hundepension am Kappesberg“ zu prüfen, ob die vom Hundehalter abgeschlossene Hundehaltehaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz bei außerhäusli-cher Betreuung (Betreuung im Fremdhaushalt/ Betreuung in einer Hundepension) gewährleistet. Dies obliegt einzig und allein dem eigenen Interesse des Hundehalters/ Versicherungsnehmer. Besteht kein eigener Versicherungs-schutz, so kann “Hundepension am Kappesberg“ die Betreuung des Hundes / der Hunde verweigern und tritt somit vom Verwahrungsvertrag/ Betreuungsvertrag zu eigenen Lasten des Hundehalters zurück.
4) Der Hundehalter verpflichtet sich vor Abgabe des Hundes in die "Hundepension am Kappesberg", auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.
§4 Verhaltensprobleme
1) "Hundepension am Kappesberg" ist berechtigt nach eigenem Ermessen Hunde zu separieren, die während der Be-treuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.
2) Um unsere Gasthunde sowie unsere eigenen privaten Hunde zu schützen, muss ein Hund, der sich aggressiv und zerstörerisch verhält, unverzüglich aus der Gruppe entfernt werden. Dieser Hund wird im Quarantäneraum sicher un-tergebracht und muss je nach Lage und Absprache durch den Hundehalter oder einer von ihm bevollmächtigten Per-son abgeholt werden.
3) Der Hundehalter wurde vor Aufnahme des Hundes/ der Hunde darauf hingewiesen, dass sein Hund/ seine Hunde auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren mögliche Verletzungsfolgen.
4) Der Hundehalter wird durch "Hundepension am Kappesberg" unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund/ seinen Hunden gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund/ die Hunde Eingewöhnungs-probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
§5 Gesundheit
1) Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hun-des/ der Hunde ausdrücklich anzugeben und mit “Hundepension am Kappesberg“ genaustens zu besprechen. Der Hundehalter wird aufgefordert bei Bedarf einen Medikamentenplan zu erstellen, indem genaustens angegeben wird, wie, wann, wie oft und in welcher Menge/ Dosis jedes einzelne Medikament und oder Nahrungsergänzungsmittel dem Hund/ den Hunden verabreicht werden soll/muss. Es obliegt im eigenen Interesse des Hundehalters jedes benö-tigte Medikament oder Verbandsmaterial etc. in ausreichender Menge für den Zeitraum der Betreuung und für den Notfall ein paar Tage darüber hinaus mitzugeben. Sollten für den Hund/ für die Hunde lebensnotwendige Medika-mente vorzeitig zur Neige gehen, so kann “Hundepension am Kappesberg“ nach Absprache mit dem Hundehalter die benötigten Medikamente beim nächstgelegenen Tierarzt auf Kosten des Hundehalters zuzüglich der Fahrtkosten in Höhe von 2,50 Euro pro gefahrene Km, sowie der Bearbeitungskosten von 20,00 Euro besorgen. “Hundepension am Kappesberg“ versichert gegenüber dem Hundehalter, die abgesprochene medizinische Versorgung anhand des vom Hundehalter oder des behandelnden Tierarztes erstellten Medikamentenplans nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Für Folgen fehlender oder falscher Angaben sowie eventuell auftretenden Komplikationen während oder durch die Medikamentengabe/ medizinischer Versorgung haftet "Hundepension am Kappesberg" nicht.
2) "Hundepension am Kappesberg" benachrichtigt den Hundehalter unverzüglich im Falle einer Verletzung/ Erkrankung des Hundes/ der Hunde während des Aufenthalts. Ist nach der Einschätzung von "Hundepension am Kappesberg" die tierärztliche Behandlung der Verletzung/Erkrankung des Hundes erforderlich, wird der Hund einem Tierarzt vor-gestellt und entsprechend der tierärztlichen Expertise behandelt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Dazu gehören Tierarztfahrten und Tierarztbesuche. Eine Obergrenze eventueller tierärztlicher Behandlungskosten soll es ausdrücklich nicht geben. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen von "Hundepension am Kappesberg" und wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen des Hundehalters und auf dessen Rechnung eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Tier-halter "Hundepension am Kappesberg" ebenfalls in seinem Namen und auf dessen Rechnung andere und/oder wei-ter behandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Soweit "Hundepension am Kappesberg" für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Hundehalter "Hundepension am Kappesberg" von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer oben genannten Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selbst nicht hätte durchführen lassen.
3) Muss der Hund im Falle einer Krankheit wegen z.B. Ansteckungsgefahr einzeln untergebracht/ in Quarantäne gehal-ten werden, so entsteht eine zusätzliche Tagespauschale in Höhe von 10,00 Euro für den Mehraufwand.
4) Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb der vergangenen 12 Monate folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Sollte dies nicht der Fall sein, ist "Hundepension am Kappes-berg" berechtigt, wahlweise vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Für Folgeschäden solcher Impfungen übernimmt
"Hundepension am Kappesberg" keinerlei Gewähr/Haftung. Auf Anforderung von "Hundepension am Kappesberg" hat der Hundehalter einen aktuellen Impfschutz nachzuweisen. Kann dieser Impfschutz nicht nachgewiesen werden, kann "Hundepension am Kappesberg" die Aufnahme des Hundes /der Hunde verweigern, der vereinbarte Pensions-preis ist dann dennoch geschuldet, wenn der reservierte Pensionsplatz für den Hund nicht durch einen anderen Hund besetzt werden kann.
5) Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten wie z.B. Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Es wird empfohlen, den Hund 48 Stunden vor der Abgabe in die Pension mit einem Mittel gegen insektenartige Tiere (Flöhe, Läuse, Milben) und spinnenartige Tiere (Zecken) zu behandeln.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, oder erkrankt während des Aufenthal-tes an einer ansteckenden Krankheit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfek-tion und Reinigung der Pensionsräume sowie die Mitbehandlung angesteckter Hunde.
6) Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebendem Hund ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. "Hundepension am Kappesberg" übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
7) Auf evtl. eintretende Läufigkeit ist hinzuweisen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und die-ses der Pension verschweigen, wird für die dann möglicherweise auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hunde-halters.
8) Sollte das Tier ärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an "Hundepension am Kappesberg" die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist "Hundepension am Kappesberg" berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Hundehalters oder dessen Kontaktperson für Notfälle eingeholt werden kann.
§6 Rücknahme des Hundes
1) Der in Betreuung gegebene Hund wird spätestens am letzten Tag der vereinbarten Betreuungsdauer zur vorab ver-einbarten Zeit durch den Hundehalter in der "Hundepension am Kappesberg „abgeholt. Wenn der Hundehalter oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter seinen Hund 3 Tage über den vereinbarten Abholtermin hinaus nicht abholt und die "Hundepension am Kappesberg" von seiner Verspätung nicht informiert, ist "Hundepension am Kappesberg „gezwungen, den Hund einem Tierschutzverein/Tierheim zu übergeben. Die anfallenden Gesamtkosten inkl. der dadurch entstandenen Pension Mehrkosten sind vom Hundehalter zu tragen.
§7 Zahlung, Fälligkeit
1) Die Betreuungskosten sind im Voraus und in voller Höhe per Überweisung / in bar zu entrichten. Die Anzahlung in Höhe von 100% sind bei Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit nicht gezahlt wird, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,-- zu erheben, nach der 2. Fruchtlosen Mahnung beauftragen wir ein Inkassounternehmen. Die Möglichkeit zur Barzahlung in der Hundepension bleibt hiervon unberührt. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Vergütung für eine ver-längerte Betreuungszeit, Mehraufwand oder Tierarztbesuche sind bei Abholung des Hundes zu bezahlen. Bis dahin steht der “Hundepension am Kappesberg“ ein Zurückbehaltungsrecht / Pfandrecht am Hund zu.
Es gelten immer die aktuellen Preise, diese sind angegeben im Internet auf: www.hundepensionamkappesberg.de/Preise
2) Bei Vertragsrücktritt / Stornierung der Betreuung / Verwahrung vor dem vereinbarten Abgabetermin ist ein Entschädi-gungsaufwand/ Stornierungsgebühr wie folgt zu entrichten:
• bis einschließlich 21 Tage vor Abgabetermin 40% vom vereinbarten Betrag,
• zwischen einschließlich 20 und einschließlich 14 Tage vor Abgabetermin 60% vom vereinbarten Betrag,
• zwischen einschließlich 13 und einschließlich 4 Tage vor Abgabetermin 80% vom vereinbarten Betrag
• und ab einschließlich 3 Tage davor 90% vom vereinbarten Betrag.
• Bei Nichtabsagen/Nichterscheinen am Abgabetermin 100% vom vereinbarten Betrag.
Sollte der/die Hundehalter den/die Hund/ Hunde auf eigenen Wunsch, einen oder mehrere Tage später bringen als vereinbart oder gar vorzeitig abholen, so besteht kein Anrecht auf Auszahlung oder Gutschrift der noch verbleiben-den Resttage.
3) Möglichkeit zur Umbuchung eines / mehrerer gebuchten Betreuungsplätze:
Hundepension am Kappesberg gewährt die Möglichkeit einen oder mehrere Betreuungsplätze umzubuchen / zu Ver-schieben. Die Umbuchung ist bis maximal 21 Tage vor dem Check-In möglich. Ab dem 20. Tag vor dem Check-In gelten die im §7 Absatz 2 genannten Stornierungsgebühren. Die Umbuchung ist nur möglich, wenn genügend freie Betreuungsplätze am gewünschten Umbuchungstermin vorhanden sind und insofern der Hund / die Hunde in die vorhandene Gruppe Charakteristisch integriert werden können. Bei einer Umbuchung erheben wir eine einmalige Umbuchungsgebühr von zusätzlich 20,00 Euro. Eventuelle Nachzahlungen / Neuberechnung von Zuschlägen (Feri-en- und Feiertagszuschlag, Schlechtwetterzuschlag) werden bei Umbuchung des Betreuungsplatzes / der Plätze, neu berechnet und sind nachzuzahlen. Sollte sich durch die Umbuchung der Betreuungszeitraum verkürzen und daraus eine Überbezahlung/ Guthaben entstehen, so wird dieses Guthaben mit der Umbuchungsgebühr verrechnet. Even-tuell weiteres Guthaben wird mit einer nächsten Rechnung verrechnet.
§8 Haftung
1) Durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung gehen zu Lasten des Eigentü-mers/Hundehalters (siehe §833 BGB Tierhaltegefährdungshaftung). "Hundepension am Kappesberg" übernimmt hier keinerlei Haftung. Schäden an Dritte oder fremden Hunden gehen immer zu Lasten des Hundehalters.
2) Hat der Hundehalter schriftlich oder mündlich zugestimmt, dass sein Hund beim Gassigehen ohne Leine gehen darf, ist er sich den damit verbundenen Risiken bewusst, die bei dem Freilauf passieren können. Im Schadensfall kann er keine Ansprüche an die Mitarbeiter von "Hundepension am Kappesberg" stellen bzw. richten.
"Hundepension am Kappesberg" haftet nicht bei Unglücksfällen, die beim Weglaufen des Hundes oder bei Spielver-letzungen oder Raufe- und Beißereien entstehen.
3) "Hundepension am Kappesberg" haftet nicht für Erkrankungen oder Verletzungen des zu betreuenden Hundes, egal ob diese durch den Hund selbst oder durch fremde Hunde entstanden sind.
4) Besitzt der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung, so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. "Hundepension am Kappesberg" ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegen-über der Versicherung verweisen zu lassen.
5) Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zur Verwirklichung einer hundespezifischen Gefahr (z.B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht von "Hundepension am Kappes-berg" aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar. Der Hundehalter ist nach entsprechender Information verpflichtet, seinen Hund schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist "Hunde-pension am Kappesberg" im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, den Hund in einem Einzel-zimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
6) "Hundepension am Kappesberg" übernimmt keine Haftung für das Ableben eines Hundes.
7) “Hundepension am Kappesberg“ haftet trotz aller Bemühungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht für das Entlaufen eines Hundes und der dadurch eventuell entstehenden Sach- oder Vermögensschäden sowie Schadensersatzan-sprüche. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der “Hundepension am Kappesberg“ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
8) Der Hund/die Hunde welche sich in der Obhut von “Hundepension am Kappesberg“ befinden, sind über die Betriebs-haftpflicht der Uelzener wie folgt versichert: Das Abhandenkommen eines Pensionstieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen der Hundepension. Die Entschädigungsleistung ist begrenzt auf 1.000€ je Tier. Der Schaden am Pensionstier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist begrenzt auf 1.000€ je Tier. Hüterhaftpflicht nach §834 BGB inkl. Schäden an den Pensionshunden begrenzt auf 1.000 € je Hund. De-ckungssummen: 15 Millionen Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
9) Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Leinen, Halsbänder, Decken, Körbchen usw. wird keine Haftung übernommen. In der "Hundepension am Kappesberg" vergessene Papiere, Medikamente usw. müssen selbst abgeholt werden. Auch für den Verlust der Steuermarke oder Registriermarke übernimmt “Hundepension am Kappesberg“ keine Haftung.
10) Wird der Hund/ die Hunde mit dem pensionseigenen Futter gefüttert, so übernimmt “Hundepension am Kappes-berg“ keinerlei Garantie oder Haftung auf die Verträglichkeit/ Bekömmlichkeit des Futters. Der Hundehalter hat jeder-zeit die Möglichkeit sich über das verwendete Pensionsfutter auf der Homepage oder per direkter Kontaktaufnahme bei “Hundepension am Kappesberg“ zu Informieren. Es steht dem Hundehalter zu jeder Zeit frei, dass eigene Futter mitzubringen und “Hundepension am Kappesberg“ damit zu beauftragen im Zeitraum der Betreuung seinen Hund/ seine Hunde ausschließlich mit dem mitgebrachten Futter zu füttern. Das mitgebrachte Futter schließt einen Preis-nachlass aus.
§9 Vertragsrücktritt und außerordentliche Kündigung
1) Sofern ein Vertragsrücktritt des Hundehalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist "Hun-depension am Kappesberg" in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Hundehalter auf Rückfrage von "Hunde-pension am Kappesberg" auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von „Hundepension am Kappesberg" gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist "Hundepension am Kappesberg" ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Der Hundehalter verpflichtet sich, "Hundepension am Kappesberg" über Untugenden seines Hundes (Raufer, Bissig-keit, Ängstlichkeit, Unverträglichkeit gegenüber anderen Artgenossen usw.) oder vorhandenen Krankheiten (Band-scheibenvorfall, Verletzungen, usw.) ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes (Maulkorb- oder Leinenzwang). Sollte er dies nicht tun, ist "Hundepension am Kappesberg" berechtigt, den Betreuungsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
4) Ferner ist "Hundepension am Kappesberg" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außeror-dentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: -"höhere Gewalt" (Sturm-/Wasserschäden, Blitzeinschlag etc.) oder an-dere von "Hundepension am Kappesberg" nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich ma-chen -Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden - "Hundepension am Kappesberg" begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit zuzurechnen ist.
5) "Hundepension am Kappesberg" hat den Hundehalter von der Ausübung des Vertragsrücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt von "Hundepension am Kappesberg" entsteht kein Anspruch des Hun-dehalters auf Schadenersatz.
§10 Datenspeicherung
1) Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen Per-sonen bezogenen Daten sowie die seines Hundes/ seiner Hunde durch "Hundepension am Kappesberg" unter Be-achtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
2) Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Hundes hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung oder einer öffentlichen Behörde (z.B. Ord-nungsamt, Polizei, Veterinäramt).
§11 Video- und Fotoaufnahmen
1) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Hund/ Hunden Video- und Fotoaufnahmen er-stellt werden. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Video- und Fotoaufnahmen seines Hundes/ seiner Hunde, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden, unabhängig von der weiteren Verwendung. Die eventuelle Veröffentlichung von Video- oder Fotoaufnahmen des Hundes/ der Hunde, erfolgt ausschließlich ohne Angaben von persönlichen Daten des Hundehalters. Es wird Höchs-tens der Name des Hundes genannt.
§12 Sonstiges
1) Abgesprochene Termine sowie Aufträge (mündlich, schriftlich oder nach geleisteter Unterschrift des Vertrages) sind bindend.
2) Jedem Kunden werden beim Erstgespräch der künftige Vertrag von "Hundepension am Kappesberg" erläutert. Der gültige Vertrag sowie die gültigen AGBs sind im Internet auf der Homepage einzusehen. Bei Änderungen/ Ergänzun-gen der AGBs, verpflichtet sich „Hundepension am Kappesberg“ diese jedem Kunden mitzuteilen und eine Kopie der neuen AGBs zukommen zu lassen. Die "Hundepension am Kappesberg" arbeitet ausschließlich elektronisch. In Aus-nahmefällen kann auf Ausdrucke zurückgegriffen werden.
3) Der unterschriebene Vertrag muss spätestens bei Betreuungsbeginn vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich "Hundepension am Kappesberg" das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder nicht anzutreten, bis der unterzeichnete Vertrag eingegangen ist. Dasselbe gilt für die Onlinebuchung über die Homepage.
4) Die "Hundepension am Kappesberg" wurde vom Amt für Veterinärwesen & Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises sowie vom hiesigen Amtstierarzt geprüft und genehmigt. Der Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz liegt vor.
5) Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Fehler, sowie Änderungen sind vorbehalten.
6) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
7) Gerichtsstand ist Herborn.
8) Schriftformerfordernis: Nebenabreden sind nicht getroffen. Solche sind in den Vertrag gesondert mit aufzunehmen. Alle Änderungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen, dies gilt auch für diese Schriftform Erfordernis selbst.
9) Hat sich “Hundepension am Kappesberg“ dazu entschieden bei der Rechnungstellung aus Kulanz auf diverse Zu-schläge zu verzichten oder gewährt aus Kulanz einen Sonderrabatt oder verzichtet im Falle einer Stornierung des Verwahrungsvertrages/ Betreuungsvertrages seitens des Hundehalters auf Stornierungsgebühren oder ähnliches, so erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Breitscheid - Medenbach, 15. September 2023